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Ratgeber

Parkschaden und Unfallflucht: das müssen Sie wissen

Zurück am Auto, und da ist sie: die Delle in der Tür, der Kratzer im Stoßfänger. Parkschäden gehören zu den häufigsten Schadenfällen überhaupt, und rund um das Thema Unfallflucht gibt es einen weit verbreiteten, teuren Irrtum.

Selbst ein Auto angefahren? Der Zettel-Irrtum

Nur einen Zettel mit Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen reicht rechtlich nicht. Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne eine angemessene Zeit zu warten und dann die Polizei zu informieren, begeht Unfallflucht nach Paragraf 142 StGB, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Richtig ist: warten (bei kleinen Schäden etwa 30 Minuten, bei größeren länger), danach die Polizei anrufen und den Unfall melden. Erst dann dürfen Sie weiterfahren.

Ihr Auto wurde angefahren, Verursacher unbekannt

Melden Sie den Schaden der Polizei, fotografieren Sie alles und fragen Sie Zeugen in der Umgebung. Wird der Verursacher nicht gefunden, bleibt meist nur die eigene Vollkasko, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Prüfen Sie deshalb, ob sich die Meldung lohnt, oder ob Sie den Schaden besser selbst zahlen.

Verursacher bekannt: so läuft die Abwicklung

Hat der Verursacher gewartet oder wurde er ermittelt, zahlt dessen Kfz-Haftpflicht Ihren kompletten Schaden. Sie haben freie Werkstattwahl, Anspruch auf einen eigenen Gutachter und können sich den Schaden auch auszahlen lassen.

Schaden reparieren lassen?

Wir verbinden Sie kostenlos mit einer geprüften Werkstatt in Ihrer Nähe. Unverbindlich, Sie entscheiden nach dem Angebot.

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