Bagatellschaden: Polizei nötig oder nicht?
Ein Kratzer beim Rangieren, eine kleine Delle an der Stoßstange: bei einem Bagatellschaden stellt sich sofort die Frage, ob die Polizei kommen muss und wie viel Aufwand die Abwicklung wert ist.
Keine feste Euro-Grenze
Eine gesetzliche Betragsgrenze, ab der die Polizei kommen muss, gibt es nicht. Bei reinen Blechschäden mit Einigung reicht es, Daten auszutauschen und gemeinsam den Europäischen Unfallbericht auszufüllen. Die Polizei sollten Sie rufen bei Verletzten, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder Drogen, Mietwagen oder ausländischen Beteiligten.
Auch kleine Schäden dokumentieren
Was harmlos aussieht, kann teurer sein als gedacht: hinter einem Kratzer im Stoßfänger können beschädigte Sensoren oder Halterungen stecken. Fotografieren Sie alles, tauschen Sie Daten aus und lassen Sie den Schaden in einer Werkstatt oder von einem Gutachter einschätzen, bevor Sie auf Ansprüche verzichten.
Selbst zahlen oder melden?
Sind Sie selbst der Verursacher, kann es sich bei kleinen Schäden lohnen, den Betrag aus eigener Tasche zu zahlen statt die Vollkasko zu belasten: die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse kostet über die Jahre oft mehr als der Schaden selbst. Ein Kostenvoranschlag schafft die Entscheidungsgrundlage.
Schaden reparieren lassen?
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