Hilfe nach dem Autounfall, Schritt für Schritt
Autounfall? Wir helfen Ihnen.
Vom Europäischen Unfallbericht bis zur fertigen Reparatur: alle Schritte, Fristen und Ihre Rechte. Kostenlos für Autofahrer.
Teil des CrashPartners-Netzwerks · Geprüfte Partnerwerkstätten in ganz Deutschland
Antwort innerhalb von 24 Std.
Kostenlos und unverbindlich
Wichtig: so hilft AccidentEurope
Wir erklären unabhängig, was nach einem Unfall zu tun ist, und vermitteln Ihre Reparatur-Anfrage kostenlos an eine geprüfte Werkstatt in Ihrer Region. Wir sind keine Versicherung und keine Rechtsberatung: den Unfallbericht senden Sie selbst an Ihren Versicherer, und bei strittiger Haftung oder Personenschaden hilft ein Anwalt.
So helfen wir
Drei Wege, schnell wieder auf die Straße
1. Wissen, was zu tun ist
Die 8 Schritte nach dem Unfall, Fristen und die Antworten auf die häufigsten Fragen, ohne Fachchinesisch.
Zum Ratgeber →2. Unfallbericht richtig ausfüllen
Feld für Feld erklärt, mit den Fehlern, die Sie vermeiden sollten. Plus Checkliste als PDF für das Handschuhfach.
Zur Anleitung →3. Reparatur regeln
Anfrage in 2 Minuten, geprüfte Werkstatt in Ihrer Nähe meldet sich. Bei fremder Schuld zahlt die gegnerische Versicherung.
Reparatur anfragen →Die 8 Schritte nach einem Autounfall
Unfallstelle sichern
Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen: 50 m innerorts, 100 m außerorts, vor Kurven und Kuppen.
Erste Hilfe leisten
Bei Verletzten sofort helfen und den Notruf 112 wählen.
Polizei rufen, wenn nötig
Die 110 rufen bei Verletzten, hohem Schaden, Alkohol- oder Drogenverdacht, unklarer Schuldfrage, Mietwagen oder ausländischen Beteiligten. Bei kleinem Blechschaden mit Einigung ist die Polizei nicht Pflicht.
Beweise sichern
Fotos von Unfallstelle und Schäden machen, Zeugen mit Kontaktdaten notieren.
Unfallbericht ausfüllen
Gemeinsam den Europäischen Unfallbericht ausfüllen: Namen, Adressen, Versicherer, Kennzeichen. Nur Fakten, kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
Gegnerische Versicherung finden
Versicherer des Unfallgegners unbekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft kostenlos: 0800 250 260 0 (Kennzeichen und Datum reichen).
Schaden fristgerecht melden
Innerhalb von 1 Woche bei der eigenen Versicherung melden, bei schwerem Personenschaden binnen 48 Stunden.
Reparatur oder Auszahlung
Bei fremder Schuld haben Sie freie Werkstattwahl und Anspruch auf einen eigenen Gutachter. Sie können reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Das Formular
Der Europäische Unfallbericht, verständlich erklärt
Ein Formular, beide Fahrer, ganz Europa: der Unfallbericht hält die Fakten fest und beschleunigt die Schadenabwicklung. Wir zeigen Ihnen jedes Feld.
- ✓Feld für Feld erklärt, inklusive Skizze und Ankreuzfeldern
- ✓Kein Schuldanerkenntnis: was Sie unterschreiben und was nicht
- ✓In jeder Sprache identisch, auch bei ausländischer Gegenpartei
Bald verfügbar
Die AccidentEurope App: Unfallbericht digital
Bald füllen Sie den Unfallbericht direkt auf dem Handy aus, gemeinsam mit der Gegenpartei, und erhalten die fertige PDF per E-Mail. Bis dahin: unsere Checkliste ins Handschuhfach legen.
Ihr gutes Recht
Sie entscheiden, wer Ihr Auto repariert
Freie Werkstattwahl
Bei fremder Schuld bestimmen Sie die Werkstatt, nicht die Versicherung des Unfallgegners.
Eigener Gutachter
Ab einem nennenswerten Schaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Auszahlung statt Reparatur
Mit der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auszahlen.
Ratgeber
Antworten auf die häufigsten Schadenfälle
Wildunfall
Ein Reh springt auf die Landstraße, ein Wildschwein kreuzt in der Dämmerung: Wildunfälle passieren meist plötzlich. Wichtig ist, w…
Artikel lesen →Hagelschaden am Auto
Ein Sommergewitter mit Hagel reicht, und das Auto ist übersät mit Dellen. Die gute Nachricht: Hagelschäden sind ein klassischer Fa…
Artikel lesen →Parkschaden
Zurück am Auto, und da ist sie: die Delle in der Tür, der Kratzer im Stoßfänger. Parkschäden gehören zu den häufigsten Schadenfäll…
Artikel lesen →Bagatellschaden
Ein Kratzer beim Rangieren, eine kleine Delle an der Stoßstange: bei einem Bagatellschaden stellt sich sofort die Frage, ob die Po…
Artikel lesen →Fiktive Abrechnung
Nicht jeder Unfallschaden muss repariert werden. Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, dürfen Sie sich den Schaden auch…
Artikel lesen →SF-Klasse und Rückstufung nach einem Unfall
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt, wie viel Rabatt Sie auf Ihre Kfz-Versicherung bekommen: je mehr unfallfreie Jahre…
Artikel lesen →FAQ
Häufige Fragen
Ist AccidentEurope wirklich kostenlos?+
Ja. Alle Informationen, die Checkliste als PDF und die Vermittlung an eine Partnerwerkstatt sind für Autofahrer kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst, wenn das Angebot der Werkstatt vorliegt.
Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?+
Nicht immer. Bei reinem Bagatellschaden mit Einigung und Austausch der Daten ist die Polizei keine Pflicht. Rufen Sie die 110 bei Verletzten, hohem Schaden, Alkoholverdacht, Streit über die Schuldfrage, Mietwagen oder ausländischen Beteiligten. Bei einem Parkschaden ohne erreichbaren Halter müssen Sie warten und dann die Polizei informieren: nur einen Zettel zu hinterlassen gilt als Unfallflucht.
Was, wenn der Unfallgegner kein Deutsch spricht?+
Der Europäische Unfallbericht ist in allen Sprachen identisch aufgebaut: Feld 1 ist überall Feld 1. Jeder Fahrer kann das Formular in seiner eigenen Sprache ausfüllen, die Versicherungen können beide Versionen nebeneinanderlegen.
Was mache ich ohne Unfallgegner, etwa bei einem Pfosten oder einem geparkten Auto?+
Auch dann den Schaden dokumentieren: Fotos machen und den Hergang notieren. Bei einem geparkten Auto gilt: auf den Halter warten und sonst die Polizei informieren, nur ein Zettel reicht nicht. Den eigenen Schaden deckt in solchen Fällen nur eine Vollkasko.
Wie schnell muss ich den Schaden der Versicherung melden?+
In der Regel innerhalb von 1 Woche nach dem Unfall, bei schwerem Personenschaden innerhalb von 48 Stunden. Wer zu spät meldet, riskiert Kürzungen beim Versicherungsschutz.
Muss ich in die Partnerwerkstatt meiner Versicherung?+
Bei einem Haftpflichtschaden (der andere ist schuld) haben Sie immer freie Werkstattwahl. Nur bei Kasko-Tarifen mit Werkstattbindung ist die Wahl eingeschränkt, im Tausch gegen einen Prämienrabatt.
Was ist die fiktive Abrechnung?+
Bei fremder Schuld dürfen Sie sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen, ohne zu reparieren (netto, ohne Mehrwertsteuer). Das ist Ihr gutes Recht nach Paragraf 249 BGB.
Ist die Unterschrift auf dem Unfallbericht ein Schuldeingeständnis?+
Nein. Der Europäische Unfallbericht hält nur die Fakten fest. Die Schuldfrage klären die Versicherungen. Unterschreiben Sie trotzdem nie ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle.
Reparatur regeln für Ihren Unfallschaden
Kostenlos und unverbindlich: eine geprüfte Werkstatt in Ihrer Nähe meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Ist der andere schuld? Dann zahlt die gegnerische Versicherung.
Frage 1 von 8
Was ist passiert?
Kostenlos und unverbindlich. Ihre Daten werden nur zur Vermittlung an eine passende Werkstatt verwendet, siehe Datenschutzerklärung. Wir sind keine Versicherung und keine Rechtsberatung.
