Kfz-Gutachter und Kostenvoranschlag nach dem Unfall
Nach einem Unfall stellt sich schnell die Frage: reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder braucht es ein vollständiges Kfz-Gutachten? Die Antwort hängt vor allem davon ab, wer schuld ist und wie groß der Schaden ist.
Bei fremder Schuld: Ihr eigener Gutachter
Sind Sie unverschuldet geschädigt, dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, außer bei reinen Bagatellschäden, wo ein Kostenvoranschlag genügt. Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung schickt.
Was das Gutachten leistet
Ein vollständiges Gutachten dokumentiert Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Reparaturdauer, und sichert Beweise, falls es später Streit gibt. Es ist die Grundlage für die fiktive Abrechnung und für Ansprüche wie Nutzungsausfall oder einen Mietwagen.
Kostenvoranschlag: die schlanke Variante
Bei kleinen, klaren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Er ist schneller und kostenlos oder günstig, dokumentiert aber keine Wertminderung. Im Zweifel: erst kurz beraten lassen, dann entscheiden.
Schaden reparieren lassen?
Wir verbinden Sie kostenlos mit einer geprüften Werkstatt in Ihrer Nähe. Unverbindlich, Sie entscheiden nach dem Angebot.
Reparatur anfragenWeitere Themen: Wildunfall, Hagelschaden am Auto, Parkschaden, Bagatellschaden und mehr im Ratgeber.
